unanbringlich

unanbringlich
ụn|an|bring|lich 〈a. [—′—] Adj.; Postwesen; veraltetdem Empfänger nicht zustellbar u. wegen fehlender Angabe des Absenders auch nicht zurücksendbar (Brief, Paket)

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ụn|an|bring|lich <Adj.> (Postw.):
unzustellbar u. auch nicht zurückzusenden:
-e Sendungen.

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ụn|an|bring|lich <Adj.> (Postw.): unzustellbar u. auch nicht zurückzusenden: -e Sendungen.

Universal-Lexikon. 2012.

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